Haftungsschutz ist für Gewerbetreibende derzeit wichtiger denn. Was viele nicht wissen: Die Zeiten, in denen man 25.000 EUR brauchte um eine GmbH gründen zu können sind lange vorbei. Heute kostet eine verlässliche Absicherungen nur noch einen Bruchteil dessen, was vor einigen Jahren noch dafür nötig war, denn die neuen Rechtsformen mit Haftungsschutz kommen ohne Stammkapital aus.
Englische Limited
Die englische Limited ist das englische Gegenstück zur deutschen GmbH. Sie kann von Deutschland aus gegründet werden, auch wenn man nicht in England wohnt. Die Firma eröffnet dann in Deutschland eine deutsche Zweigstelle, die fortan der Dreh- und Angelpunkt ist. Steuerlich wird eine Limited bei uns wie eine GmbH behandelt. Statt mit 25.000 EUR kann eine Limited schon mit 1 EUR Stammeinlage gegründet werden.
Deutsche Unternehmergesellschaft
Die deutsche Unternehmergesellschaft ist seit November 2008 eine weitere Möglichkeit, sein Privatvermögen zu schützen und das Geschäftsvermögen davon zu trennen. Im Falle einer Insolvenz geht zwar die Firma in Konkurs, nicht aber die Inhaber, die schadfrei bleiben.
Eine Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH und kann im vereinfachten Verfahren (Musterprotokoll) gegründet werden. Der Gesetzgeber hat hierfür reduzierte Notargebühren eingeführt, so dass auch Kleinunternehmer, die über kein großes Budget verfügen, sich damit einfach und preiswert absichern können.
Ob Limited in Deuthschland oder deutsche Unternehmergesellschaft: Die Wahl der Rechtsform ist weitgehend Geschmacksache. Denn Haftungsschutz garantieren beide Rechtsformen und das für wenige Hundert Euro.